Wir sind es gewohnt zu fragen: Warum hat jemand etwas getan oder nicht getan? Daran messen wir die Verantwortung. Ein Mensch hat einem anderen geschadet und hat das auch gewollt? Das ist schlimm, das verurteilen wir sehr. Zu Recht. Ein Mensch hat einem anderen geschadet und hat es aber gut gemeint? Da wird es schwieriger. Denn gut gemeint ist gut, und damit ist der Schaden nicht so schlimm. Sagt auch die Rechtsprechung.
Für den Geschädigten sieht es dagegen manchmal genau andersherum aus. Nehmen wir ein Beispiel aus dem Straßenverkehr. Ein Igel wird überfahren. Er ist tot. Ob er nun böswillig überfahren wurde, der Fahrer ihn gesehen hat und dachte: „Den erwische ich noch!“, oder ob das aus Versehen passiert ist, weil der Fahrer den Igel nicht gesehen hat oder nicht mehr ausweichen konnte, macht für den toten Igel nicht wirklich einen Unterschied. Oder?
Natürlich ist es wichtig, Gutes zu wollen. Denn anders gelingt es nicht, unserer Handlungen immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Das was wirkt, was also wirk-lich ist, sind unsere Handlungen. Dazu zählen auch die Unterlassungen. Was geschieht, wirkt, was nur gewollt ist, hat keine direkten Auswirkungen. Deshalb sind Handlungen, also die Taten entscheidender als ihre Beweggründe. Baut jemand Mist, ist es wichtig, dass er so gut und so schnell es geht den Mist wieder in Ordnung bringt. Ganz egal, wie gut oder schlecht seine Absichten waren. Denn für den, der den Mist im Vorgarten hat, machen die Absichten erst einmal keinen Unterschied. Was ihm hilft, ist, wenn der Verursacher schnellmöglich mit einer großen Schaufel kommt und den Mist wieder abtransportiert. Handeln gewinnt.